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Mike85 Captain

Anmeldungsdatum: 11.07.2009 Beiträge: 70
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Verfasst am: So Okt 18, 2009 1:07 pm Titel: Stimmt es: Keine Finanzierung nach Ausbildung? |
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Hallo,
ich habe im Netz gelesen, dass die LH die Ausbildunt nicht mitfianziert, falls man bereits eine Ausbildung gemacht hat.
Ich habe nämlich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Industriekaufmann, 3 Jahre und nun das Abitur erst erhalten.
Kann ich damit die Vorfinanzierung nicht erhalten und muss somit einen Kredit aufnehmen? Dann würde ich es nämlich gleich bleiben lassen, da mir das Risiko viel zu hoch wäre und ich ja auch keine reichen Eltern habe.
Danke! |
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Speedbirdy Captain

Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1797
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Verfasst am: So Okt 18, 2009 2:16 pm Titel: |
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Das ist Quatsch. Der LH ist da ziemlich egal was du gemacht hast. Du kriegst das Darlehen wie jeder andere auch.
Das Streitthema ist derzeit die Absetzbarkeit beim Finanzamt. Hier liegt der Vorteil auf deiner Seite, denn du kannst die Schulung bei LH komplett von der Steuer absetzen! |
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t3rr0rwUrM Captain


Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 271 Wohnort: Rostock  |
Verfasst am: So Okt 18, 2009 5:46 pm Titel: |
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| Speedbirdy hat folgendes geschrieben: |
Das Streitthema ist derzeit die Absetzbarkeit beim Finanzamt. Hier liegt der Vorteil auf deiner Seite, denn du kannst die Schulung bei LH komplett von der Steuer absetzen! |
60 000 € vom Staat? Nicht wirklich oder? _________________ 386. NFF Blog --> |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: So Okt 18, 2009 6:00 pm Titel: |
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Nö - von der Steuer absetzen bedeutet nicht, daß man es vom Staat wiederbekommt. Man muß nur diesen Teil des Einkommens nicht versteuern.
Bei einem typischen Verdienst direkt nach der Ausbildung bedeutet das, daß man vielleicht 20% wiederbekommt.
Gruß, Marcus |
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t3rr0rwUrM Captain


Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 271 Wohnort: Rostock  |
Verfasst am: So Okt 18, 2009 6:19 pm Titel: |
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Naja, was ich von der Steuer absetze kriegt der Staat nicht von mir und daher ist es fast wie ein Geschenk vom Staat. Na gut und auf wen trifft diese Klausel zu, weil es oben hieß "bei dir wäre es dementsprechend zu deinem Gunsten" ... _________________ 386. NFF Blog --> |
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Auron Captain

Anmeldungsdatum: 06.04.2008 Beiträge: 464
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Verfasst am: So Okt 18, 2009 6:40 pm Titel: |
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Das trifft auf diejenigen zu, die schon eine erste Ausbildung beendet haben. _________________ www.be-lufthansa.com |
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Speedbirdy Captain

Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1797
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Verfasst am: So Okt 18, 2009 10:39 pm Titel: |
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| Und diejenigen, die vorher keinen Beruf erlernt haben, haben nach derzeitiger Lage Pech. Allerdings laufen im Moment noch Verfahren beim Bundesgerichtshof und man darf auf deren Ergebnis gespannt sein. |
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