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EDDF Gast
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Verfasst am: Di Sep 01, 2009 6:30 am Titel: |
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Hm, war´s nicht laut JAR OPS 0,2 Promille? Obwohl dürfte den PPLer ja nicht interessieren... |
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MikeE_LOWI Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 23.12.2007 Beiträge: 58
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Verfasst am: Di Sep 01, 2009 6:32 am Titel: |
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Ja, aber die Anwendbarkeit der JAR-OPS in der Echo-Klasse ist eher begrenzt... _________________ Flying at it's finest
http://www.florida-flyers.com/ |
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EDDF Gast
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Verfasst am: Di Sep 01, 2009 6:45 am Titel: |
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Mein ich ja... ich lese den obigen Satz aus dem §1 Abs. 3 LuftVO auch eher als Feststellung, dass man infolge des Genusses von Alkohol oä (auch in geringster Menge, automatisch) in der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert ist.
Allerdings, hab ich gerade noch folgende Kuriosität gefunden:
http://dieluftfahrt.blogspot.com/2007/04/fluglehrer-behlt-pilotenlizenz-trotz.html
Zitat: | Sonntag, April 01, 2007
Fluglehrer behält Pilotenlizenz trotz Alkohol im Cockpit
13. April 2006 - Ein Fluglehrer und sein Schüler zechen ausgiebig am Flughafen Egelsbach und treten danach unter Alkohol stehend einen Flug in Richtung Frankfurt-Hahn an. Nachdem der Fluglehrer mit drei Promille im Blut sich nur noch lallend verständigen kann und seine Flugtauglichkeit gegen Null sinkt, übernimmt der Flugschüler die Maschine. Zu diesem Zeitpunkt ist Egelsbach bereits geschlossen und eine Landung in Hahn wegen schlechten Wetters unmöglich. Der einzige Ausweg für die beiden fliegenden Trunkenbolde bleibt Deutschlands grösster Airport, Frankfurt Rhein-Main (EDDF), der seinen Flugbetrieb für 20 Minuten unterbrechen muss. Nach der Landung übernimmt Polizei und Justiz.
27. März 2007 - Das Amtsgericht Langen (Hessen) entzieht dem Fluglehrer für zwei Jahre die Erlaubnis Flugschüler auszubilden. Der Kfz-Führerschein ist für ein Jahr weg. That's it!
Der Witz, das LBA sah bislang noch keinen Handlungsbedarf. Der Fluglehrer bleibt weiterhin als zuverlässig eingestuft und behält seine Lizenz. Sogar nachdem der Promilleflug in der Schiene Verkehrsministerium bekannt war, erhielt der Fluglehrer noch die Verlängerung seiner Ausbildungsgenehmigung. Der Flugschüler hingegen ist seine nach dem Vorfall erworbene Lizenz los. Ein Widerspruch schlechthin also.
Gemäss § 4 der LuftPersV wird die Erlaubnis zum Führen oder Bedienen eines Luftfahrzeugs unter anderem an die Bedingung "Zuverlässigkeit" geknüpft. Erscheint diese nicht mehr gegeben, so ist die Erlaubnis zu widerrufen. Ist der Fluglehrer, also ein Vollprofi, noch zuverlässig, wenn er sich masslos betrinkt und danach einen Ausbildungsflug antritt?
Interessant dabei ist, dass der Gesetzgeber keine Null-Promille-Grenze für Luftfahrer festgeschrieben hat. Die JAR-OPS 1 geht von 0,2 Promille Obergrenze aus. Die Straf- und Bussgeldvorschriften im Luftrecht verbieten ebenfalls nicht explizit den Alkohol im Cockpit.
Der Alkoholgenuss des Fluglehrers hat also allein seine Tauglichkeit als Voraussetzung zum Führen eines Luftfahrzeugs beeinträchtigt bzw. in diesem Fall unmöglich gemacht. Er hat damit nicht nur sich sondern auch Unbeteiligte und den Luftverkehr gefährdet. Dies wäre ein sogenanntes "Pflichtwidriges Verhalten", was lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die jedoch nur durch Bussgeld in Höhe von vielleicht mehreren tausend Euro geandet würde:
"Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift über die Pflichten des Luftfahrzeugführers zuwiderhandelt. (§ 43 LuftVO)" |
Das lässt mich am System zweifeln...
@Tornado_Flow: mit "kurios" meinte ich eher sowas wie "selten" und "unüblich". Stimm Dir in Deiner Grundhaltung zu, hab ich imho auch geschrieben. |
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shx Captain
Anmeldungsdatum: 27.04.2007 Beiträge: 296
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Verfasst am: Di Sep 01, 2009 11:09 am Titel: |
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O.B. hat folgendes geschrieben: | Viel schlimmer sind die Echo Flieger die nüchtern die RWY nicht mehr finden, von denen gibt es viel mehr
Ich denke er fühlte sich einfach mal noch ganz fit, denn eine Promille Grenze gibt es ja nicht:
§ 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(3) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein. |
Aber 8h vor Beginn der Flugdienstzeit darf kein Alk mehr konsumiert werden... ob das wohl gegeben war bei mach1,9 im blut... wer weiß? _________________ ... fertsch. |
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jan Captain
Anmeldungsdatum: 18.04.2003 Beiträge: 118
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Verfasst am: Di Sep 01, 2009 6:47 pm Titel: |
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O.B. hat folgendes geschrieben: | Viel schlimmer sind die Echo Flieger die nüchtern die RWY nicht mehr finden, von denen gibt es viel mehr |
so ist es leider. ich vermute mal, dass nicht einmal 5 prozent der leute, die die rwy nicht mehr gefunden haben etwas getrunken haben. deshalb MUSS es doch ok sein zumindest ein paar kleine drinks vor dem flug zu genießen. |
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EDDF Gast
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Verfasst am: Di Sep 01, 2009 10:00 pm Titel: |
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Trollig. |
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flapsup Captain
Anmeldungsdatum: 06.01.2009 Beiträge: 99
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Verfasst am: Mi Sep 02, 2009 2:15 am Titel: |
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Warn das nicht eher irgendwie 12 Meter vorm Flugzeug mit dem Alkoholverbot ? _________________ 395. |
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Tornado_Flow Captain
Anmeldungsdatum: 31.07.2009 Beiträge: 227
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Verfasst am: Mi Sep 02, 2009 6:36 am Titel: |
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also die alten leute beu un aufm platz sagen ab und zu mal: 24 h vorm fliegen kein alkohol!!
Daraus würde aber die nicht-existenz des segelflugsports resultieren, weil dann nie ein segelflieger in die lufz gekommen wäre....
Also einfach mit Sinn und verstand abends trinken und früh genung aufhören, dass man den Kopf auch ohne Hilfe unter die Haube kriegt und dasss da nicht gepresst werden muss weil der Schädel so dicke ist.. _________________ If flying were the language of man, soaring would be it's poetry!
Phase I: 18.03-20.03.2009
Phase II: 22.07-28.07.2009
PhaseIII: 26.10-30.10.2009(Jet-Frontseat) |
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shx Captain
Anmeldungsdatum: 27.04.2007 Beiträge: 296
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Verfasst am: Mi Sep 02, 2009 11:51 am Titel: |
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24h vorher istn gutes professionelles maß meiner ansicht nach.
wenns morgens in die luft gehen soll, muss ich vorher -erholsam- ausgeschlafen haben, und das ist einfach nicht gegeben, wenn man abends getrunken hat. -> 24h vor flugdienst gibbet nix, da bleiben immer noch genug gelegenheiten über, wo man sich gern n bierchen genehmigen kann. _________________ ... fertsch. |
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sky_girl08 Captain
Anmeldungsdatum: 22.04.2009 Beiträge: 526 Wohnort: Rum |
Verfasst am: Sa Sep 26, 2009 10:35 am Titel: |
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Tornado_Flow hat folgendes geschrieben: | Daraus würde aber die nicht-existenz des segelflugsports resultieren, weil dann nie ein segelflieger in die lufz gekommen wäre....
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ja, das ist leider so... ich war drei jahre segelflieger, und ich war wohl in innsbruck der einzige segelflieger der keinen alk getrunken hat. und ich muss sagen, WENN ich am flugplatz was zu sagen hätte, dann wär die sauferei das erste was ich abstellen würde, weil das war teilweise wirklich exzessives saufen, nicht mehr bloß ein, zwei bier zum abendessen... und die vollhirsche sind dann mitm auto heimgefahren auch noch...
aber leider, oder aber gott sei dank habe ich am flughafen nichts zu sagen (und auch nicht mehr allzuviel zu tun) sonst müsst ich mir ja ständig die haare raufen.
aber das problem mit dem alkohol fängt ja nicht erst am flughafen an, sondern schon bevor die leute anfangen zu fliegen. da müsste vorher schon das bewusstsein geweckt werden dass die sauferei nichts bringt... _________________ to fail is hard, but still much better than never having tried |
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avocado Captain
Anmeldungsdatum: 01.08.2005 Beiträge: 221 Wohnort: Im hohen Norden |
Verfasst am: So Sep 27, 2009 10:49 pm Titel: |
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flapsup hat folgendes geschrieben: | Warn das nicht eher irgendwie 12 Meter vorm Flugzeug mit dem Alkoholverbot ? |
12 Schritte vom Flugzeug meinst du
[Achtung nicht ernst gemeint!] das muss man ja hier immer dazu sagen |
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flapsup Captain
Anmeldungsdatum: 06.01.2009 Beiträge: 99
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Verfasst am: Di Sep 29, 2009 12:10 pm Titel: |
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Stimmt....na toll dann hätte ich ja locker noch eins schaffen können... _________________ 395. |
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