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Punkte in Flensburg

 
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Iranair
NFFler
NFFler


Anmeldungsdatum: 11.06.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Fr Jun 11, 2004 9:39 pm    Titel: Punkte in Flensburg Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Habe ein riesen Problem.
Habe den kleinen Bruder ( 6 Jahre alt ) meiner Freundin auf einer Autofahrt hinten im Auto angegurtet und habe mit gutem Gewissen eine Rundfahrt gemacht.
Der Kurze hat sich abgeschnallt und schaute durch die Rückscheibe direkt in die Augen eines Polizeihauptkommissar.
Dieser hielt mich an und schrieb mir einen Denkzettel in Höhe von 40 €.
Ich diskutierte nicht, da ich noch nie angehalten wurde und total verblüfft war.
Nun muss ich für die FQ erneut den Punktestand nennen, da ich nach Bestehen der BU erst mein Medizinstudium abbrechen und meinen Zivildienst absolvieren musste.
So, erfreut über die schnelle Post aus Flensburg öffnete ich den Brief und las : ,, Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung bzw. sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes``.
Also ein Punkt in Flensburg.
Was soll ich nun machen.
Das ist doch definitiv mein KO-SCHLAG !!!!!!!!
Habe 2 Polizeireviere angerufen und gefragt, warum das denn in Flensburg registriert wurde.
Bei dieser Ordnungswidrigkeit steht ein Bußgeld in Höhe von 20 € aus.
Ab 35 € gibts Punkte in Flensburg und es liegt im Ermessen des Beamten, wie hoch er die Strafe ansetzt.
Das ist doch echt unfair.
Natürlich ist das mein Verschulden gewesen, aber ich kann mich doch nicht die ganze Zeit umdrehen um nach den Rechten zu schauen.

Meine Frage:

Kennt ihr irgendeine Menschenseele, die es trotz Punkten bestanden hat?
Das würde mich echt aufbauen !

Noch nie hatte ich Probleme in dieser Hinsicht gehabt und ausgerechnet 2 Monate vor der FQ sowas Mad


Bitte um schnalle Antwort.
Habe schon am 6.7 und 7.7.04 meine FQ !!!!
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vogelmann
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 20.03.2003
Beiträge: 2165
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: Fr Jun 11, 2004 11:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass die FQ daran nicht scheitern wird. Überleg Dir einfach, wie du denen das am besten erklären kannst, zeig Dich einsichtig und das passt schon...
_________________
BU+FQ ja, Pilot nein! Smile
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Fr Jun 11, 2004 11:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

seit wann bitte verlangen die denn den flensburger wisch??

bei mir hat mich keiner gebeten so einen auszug zu beorgen....
oder erinnere ich mich bloß nicht??

grüße
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Warringer
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 25.02.2003
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: Fr Jun 11, 2004 11:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Iranair,

Iranair hat folgendes geschrieben:
Was soll ich nun machen.
Das ist doch definitiv mein KO-SCHLAG !!!!!!!!


das musst du nicht so sehen. Natürlich wirkt es auf den ersten Blick nicht sehr verantwortlich
wenn man etwas derartiges liest und du würdest deshalb sicher im Interview angesprochen
werden. Aber schließlich gibt es eine logische Erklärung wie du sie uns auch geschildert hast.
Niemand wird dir deswegen unterstellen wollen dass du Kinder prinzipiell unangeschnallt fahren
lässt. Und das kannst du den Leuten in Hamburg auch glaubhaft machen, bestimmt hast du in
anderer Situation schon Verantwortung gezeigt oder?

Sicherlich wäre das allein kein Grund dich abzulehnen, es zählt immer das Gesamtbild!

blablubb hat folgendes geschrieben:
seit wann bitte verlangen die denn den flensburger wisch??


Den schickt man momentan nach der bestandenen BU hin. Ist zumindest seitdem auf Online-
Bewerbung umgestellt wurde so. Gab's das früher wirklich nicht?

Viele Grüße,

Warringer
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sportfreund
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.06.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Sa Jun 12, 2004 12:12 am    Titel: Antworten mit Zitat

bzgl des flensburger wisches gleich nochmal mein anliegen:

klick
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Captain Liko
Captain
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Anmeldungsdatum: 25.06.2003
Beiträge: 915

BeitragVerfasst am: Sa Jun 12, 2004 10:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube auch nicht, dass das ein Beinbruch ist. Ich denke, dass wenn du denen im Interview den Vorfall so schilderst.... dann sollte das kein Grund sein, dich nicht zu nehmen.

Lass dich aber auf keinen Fall von denen nervös machen oder unter Druck setzen. Denn wenn sie das merken, dann reiten sie drauf rum und versuchen dich ausn Konzept zu bringen.

Also.... ich würde sagen, dass das kein Problem ist. Schliesslich heisst es ja, dass man nicht mehr als 5 haben darf. Ansonsten würden sie sagen, dass man nicht mal einen haben darf Wink.

In diesem Sinne..... Keep Cool... und viel Glück bei deiner FQ.

Schöne Grüsse,

Captain Liko
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Starlet
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 19.03.2004
Beiträge: 357

BeitragVerfasst am: Sa Jun 12, 2004 3:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Folgenden Absatz las ich durch Zufall auf der Website eines Vorbereiters (ist das nun Werbung, wenn ich den link poste?) - natürlich keine Gewähr, dass das überhaupt stimmt:

-Eine Zulassung zu den beiden Eignungstests ist ausgeschlossen, wenn im Verkehrszentralregister eine Eintragung erfasst ist, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist und/ oder mehr als 5 Punkte vermerkt sind.
_________________


Wenn jemand in seinem Leben etwas wirklich will, dann wird das ganze Universum ihn unterstützen, dass er sein Ziel erreicht.
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Jessie
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 300
Wohnort: irgendwo bei München

BeitragVerfasst am: Mo Jun 14, 2004 11:29 pm    Titel: Re: Punkte in Flensburg Antworten mit Zitat

Iranair hat folgendes geschrieben:
Habe 2 Polizeireviere angerufen und gefragt, warum das denn in Flensburg registriert wurde.
Bei dieser Ordnungswidrigkeit steht ein Bußgeld in Höhe von 20 € aus.
Ab 35 € gibts Punkte in Flensburg und es liegt im Ermessen des Beamten, wie hoch er die Strafe ansetzt.



Also da darf ich die Herren Polizisten, die dir diese Auskunft gegeben haben, gleich mal ganz oberlehrer- und laienhaft korrigieren:

im Bußgeldkatalog stehen bundeseinheitliche Sätze, das heißt, dass eine identische Verkehrssünde in Bayern nicht teurer oder billiger als in Berlin ist.

Zum anderen haben Beamte im VERWARNUNGSBEREICH, also 35 Euro und darunter sowie keine Punkte, einen gewissen Ermessensspielraum, was aber nicht heißen soll, dass die Summe beliebig festgelegt werden kann. Wenn man z.B. einen Auffahrunfall ohne Verletzte verursacht hat und am anderen Wagen ist fast nichts zu sehen, der eigene ist aber Totalschaden (wenn das "Opfer" z.B. eine Anhängerkupplung dranhatte), dann KANN der Polizist wegen dem hohen selbst zu tragenden Eigenschaden vom Kassieren der 35 Euro absehen.

Und schließlich ist die Summe, die dir genannt worden ist, schlicht und ergreifend falsch. Wenn man als Erwachsener nicht angeschnallt ist, kostet das 30 Euro und keinen Punkt, und wenn man ein Kind nicht angeschnallt hat, kostet das 40 Euro und einen Punkt. Mit 20 Euro bist du beim Anschnallen nirgends dabei. Außerdem gehen die Sätze im Bußgeldkatalog von Fahrlässigkeit aus; wenn dir ein Polizist nämlich Vorsatz nachweisen könnte, dann würde es das doppelte kosten.
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Tanner
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Jun 17, 2004 4:01 pm    Titel: Punkte Antworten mit Zitat

Salut Iranair (?)...

Ich habe meine Firmenqualifikation mit einem Punktestand von 3 in Flensburg bestanden...einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister musste man übrigens während dieser gesamten BU/FQ Phase nach Bremen schicken wo die relevanten Daten die dort erfasst worden sind höchstwahrscheinlich zu den Psychologen nach Hamburg weitergereicht worden sind. Dort werden sie dich selbstverständlich auf jegwedige Unregelmäßigkeiten ansprechen, weil diese eine Aussage über dein Verhalten nach sich ziehen können... )

cheers. [und viel Glück !!]
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Iranair
NFFler
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Anmeldungsdatum: 11.06.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Di Jul 13, 2004 9:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

JUHUUUUUUU,
habe bestanden.
Es ist wohl doch nicht so schlimm, wenn man einen bzw. mehrere Punkte hat. Razz

Einfach nur ehrlich bleiben Exclamation Exclamation Exclamation
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