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Pit_Cock Captain
Anmeldungsdatum: 24.03.2008 Beiträge: 107 Wohnort: Bei LOWS |
Verfasst am: Do März 26, 2009 2:52 pm Titel: |
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Das kann man so radikal nicht behaupten. Ich habe jetzt keine Zeit den Thread zu suchen, jedoch gab es hier im Board jemanden, der ebenfalls eine Owi wegen Alkohol hatte und dann ohne weitere Schwierigkeiten seine Ausbildung beginnen konnte.
Aus welchen Quellen sollte es die LH (beispielsweise) denn "früher oder später" erfahren. Entweder es gibt gleich eine offizielle Quelle, oder eben nicht. Die werden ja kaum Agenten beschäftigen, die illegale Recherchen über die Mitarbeiter anstellen.
Wie es im Interview läuft weiß ich nicht. Ggf. ist man da ja zur Selbstauskunft "verpflichtet".
Mich würde interessieren worauf Deine These basiert? Ggf. würde das ja Licht ins Dunkle bringen.
Beste Grüße,
Pit |
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Vnav Pth Captain
Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do März 26, 2009 4:05 pm Titel: |
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Unabhängig davon ob Owis nach den drei Jahren oder wieviel auch immer komplett "gelöscht" sind oder nicht. Spätestens nach 10 Jahren müsste man selbst laut LBA eine neue Chance haben, wobei das natürlich ein seeehr schwacher Trost ist...Zehn Jahre. Die Frage ist ob davor was geht oder nicht.
Habe selbst eine Owi wegen 0,1 promille, der ATPL interessiert mich ehrlich gesagt nicht, ich würd mir nur wünschen doch noch mal die Chance auf nen PPL A zu haben mit der ZÜP! |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Do März 26, 2009 4:15 pm Titel: |
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Na ja, die LH ist eine Fluggesellschaft und nicht die NSA oder der Mossad
Von daher glaube ich nicht, daß die LH mehr rausbekommt als das LBA.
Unabhängig davon muß man bei den entsprechenden Selbstauskünften die Wahrheit sagen. - Sonst hat man evtl. ein Problem wenn später bei einer ZüP rauskommt, daß da mal was gewesen ist. Im Falle einer falschen Selbstauskunft ist man sonst verpflichtet Schadenersatz zu leisten = die Ausbildung selbst zu bezahlen ...
Ist halt alles kein Spaß mehr...
Gruß, Marcus |
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Vnav Pth Captain
Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do März 26, 2009 4:26 pm Titel: |
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Also diese Züp ist ja schon ziemlich sagenumwoben! Keiner weis so genau bescheid...diejenigen die mit ner Owi tatsächlich durchgekommen sind werden wohl sicherlich nicht großartig darüber berichten! Andererseits, wenn ich nachdem die Punkte (zumindest nach "normaler rechtslage") weg sind beim LBA mit offenen Karten spiele und frage ob ich eine chance habe werden die mir von Haus aus wohl nen Vogel zeigen und sagen ich kanns absolut vergessen.
Die einzige Möglichkeit scheint, sich nichts mehr zu schulden kommen lassen und hoffen, dass in ein paar Jahren Gras über die Sache gewachsen ist!
Ist meine Meinung |
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kazakazam Captain
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 192 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Do März 26, 2009 4:39 pm Titel: |
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wie stellst du dir das denn vor, wenn einer, der nichtmal für sich selbst verantwortung übernehmen kann (alkohol am steuer), geschweige denn eventuell für mitfahrer, den flieger fliegt, in dem du sitzt. verantwortungsbewusstsein wird groß geschrieben in der fliegerei und durch dein alkohol-maleur hast du bewiesen, dass du dieses nicht hast. ich weiss, dass ist jetzt sehr pauschal von mir gesagt, aber lufthansa betrachtet das genau aus dieser perspektive. zum fahrrad ist zu sagen, dass man daran deine nicht vorhandene hemmschwelle für straftaten erkennt.
falls mich nicht alles täuscht, muss man bei der lufthansa am ende der FQ eine einverständniserklärung unterschreiben, in der man seine privatsphäre temporär aufgibt. man gibt lufthansa das recht mit jedem erdenklichen mittel dein leben zu erforschen. von daher habt ihr da im prinzip keine chance. ich würde euch allerdings nicht davon abraten, es mal zu probieren. denn scheiße passiert jedem mal.
entschuldigt meinen harten ton zu beginn^^ |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Do März 26, 2009 4:39 pm Titel: |
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Beim PPL hat das LBA damit sowieso nichts zu tun - das geht rein über die Landesluftfahrtbehörden.
Nachdem, was man da so liest sieht es generell in Süddeutschland schlechter aus - im Norden wird wohl ein Verstoß mit unter 0,8 Promille nicht als absolutes KO Kriterium gesehen.
Gruß, Marcus |
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Pit_Cock Captain
Anmeldungsdatum: 24.03.2008 Beiträge: 107 Wohnort: Bei LOWS |
Verfasst am: Do März 26, 2009 5:05 pm Titel: |
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Frage am Rande: Wie schauts eigentlich aus wenn ich die Ausbildung (egal jetzt ob Segelfligen, PPL oder ATPL) im Ausland mache? Beispielsweise in Österreich. Dort existiert doch keine ZÜP. Wie läuft das da ab?
Was mich eh wundert, die Schweizer (Swiss Ausbildung) verlangen, laut deren Website, nicht mal den VZR Auszug ("Verkehrssünderkartei"), sondern nur ein normales Führungszeugnis. Wenn da nichts drin steht, ist man ja fein raus.
Gilt die ZÜP also nur innerhalb Deutschlands, wenn ich mir meine Lizenz nicht übers LBA oder die Landesluftfahrtbehörden ausstellen lasse? |
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Vnav Pth Captain
Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do März 26, 2009 5:11 pm Titel: |
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kazakazam hat folgendes geschrieben: | wie stellst du dir das denn vor, wenn einer, der nichtmal für sich selbst verantwortung übernehmen kann (alkohol am steuer), geschweige denn eventuell für mitfahrer, den flieger fliegt, in dem du sitzt. verantwortungsbewusstsein wird groß geschrieben in der fliegerei und durch dein alkohol-maleur hast du bewiesen, dass du dieses nicht hast. ich weiss, dass ist jetzt sehr pauschal von mir gesagt, aber lufthansa betrachtet das genau aus dieser perspektive. zum fahrrad ist zu sagen, dass man daran deine nicht vorhandene hemmschwelle für straftaten erkennt.
falls mich nicht alles täuscht, muss man bei der lufthansa am ende der FQ eine einverständniserklärung unterschreiben, in der man seine privatsphäre temporär aufgibt. man gibt lufthansa das recht mit jedem erdenklichen mittel dein leben zu erforschen. von daher habt ihr da im prinzip keine chance. ich würde euch allerdings nicht davon abraten, es mal zu probieren. denn scheiße passiert jedem mal.
entschuldigt meinen harten ton zu beginn^^ |
Du mir gehts wie gesagt um den PPL. Der Threadstarter hat wohl mit der LH sehr schlechte Karten!
Ich möchte meine Tat nicht herunterreden, es war ganz sicher falsch. Auch wenn andere nach der Probezeit ohne Probleme mit 0,2 Promille rummfahren können! Alkohol am Steuer wird zurecht hart bestraft.
Inwiefern jemand der eine Owi mit Alkohol in jungen Jahren begangen hat und seit vielen Jahren keine Punkte und ein astreines Führungszeugnis vorweisen kann verteufelt werden muss, während man bis zu fünf andere Punkte sammeln darf und trotzdem Pilot werden kann ist dann wieder ein anderes Thema...
@ Marcus was heißt das für einen PPL? Ist das eine andere Art der ZÜP?? |
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Vnav Pth Captain
Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do März 26, 2009 5:16 pm Titel: |
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siehe unten
Zuletzt bearbeitet von Vnav Pth am Do März 26, 2009 5:21 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Vnav Pth Captain
Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do März 26, 2009 5:20 pm Titel: |
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Wo ich grad am schreiben bin. Diese Sache mit dem Ausland hab ich auch schon gefragt...der Grund warum gerade Deutsche sich über die ZÜP aufregen ist doch genau das, dass andere EU Länder das bis jetzt nicht für nötig gehalten haben! Korrigiert mich wenn ich mich irre...
"Diskriminierung:
Ein Argument gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten ist unter anderem die Tatsache, daß nur Piloten mit einer in Deutschland ausgestellten Lizenz überprüft werden sollen. Piloten aus allen anderen Ländern bzw. solche mit einem ausländischen Luftfahrerschein werden nicht erfaßt. Werden nur in Deutschland potentielle Terroristen unter den Privatpiloten vermutet? Was ist mit Piloten mit englischer, französischer, österreichischer, schweizerischer, polnischer, tschechischer, italienischer, spanischer, ukrainischer, türkischer Erlaubnis, um nur einige zu nennen? Oder gar mit dem Piloten eines Flugzeuges aus der arabischen Welt, aus der ja besonders viele Terroristen kommen sollen? Alle diese Piloten werden von der gründlichen deutschen ZÜP nicht erfaßt und dürfen in Deutschland Flugzeuge führen, teilweise sogar Flugzeuge mit deutscher Zulassung, sofern eine gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Lizenzen zwischen den Ländern besteht.
Warum darf dies ein deutscher Pilot nicht mehr, der sich einfach nur dagegen sträubt gezwungen zu werden, "freiwillig" einen Antrag auf Durchleuchtung zu stellen? Diese Überprüfung darf nämlich ohne Einwilligung des Betroffenen nicht ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts durchgeführt werden! Deswegen sollen durch die "freiwillige" Beantragung der ZÜP grundlegende Rechte des Betroffenen ausgehebelt werden, z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder die Unschuldsvermutung.
Ist das keine Diskriminierung?"
Zitat eines Piloten der gegen die ZÜP protestierte
Quelle: http://www.cfz.de/ |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Do März 26, 2009 6:07 pm Titel: |
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Die ZüP ist die gleiche - allerdings legt man bei Privatpiloten wohl keine so engen Kriterien zu Grunde. - Das Problem bleibt halt, daß es keine verbindlichen Regeln gibt. Das liegt alles im Ermessen der Behörde. Hier in Süddeutschland sind die halt besonders streng.
Gruß, Marcus |
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brideswell Captain
Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 430
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Verfasst am: Do März 26, 2009 6:10 pm Titel: |
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kazakazam hat folgendes geschrieben: |
falls mich nicht alles täuscht, muss man bei der lufthansa am ende der FQ eine einverständniserklärung unterschreiben, in der man seine privatsphäre temporär aufgibt. man gibt lufthansa das recht mit jedem erdenklichen mittel dein leben zu erforschen. von daher habt ihr da im prinzip keine chance. ich würde euch allerdings nicht davon abraten, es mal zu probieren. denn scheiße passiert jedem mal.
entschuldigt meinen harten ton zu beginn^^ |
so ein quatsch, wir sind doch nicht bei der Stasi!!! Wahrscheinlich wirst demnächst auch während dem Interview gefoltert nur damit sie die Wahrheit rausbekommen.
Es wird halt ein polizeilcihes Führungszeugnis benötigt und man muss die Züp erteilt bekommen, mehr braucht die Lh auch nicht. Ist doch schon Standard das große Arbeitnehmer heutzutage ein Führungzeugnis sehen wollen. |
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