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Frage zum Wohngeld
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Gerbil
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2003 7:01 pm    Titel: Frage zum Wohngeld Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Ich hab hier im Forum jetzt schon des öfteren bei manchen Leuten gelesen, dass sie für ihre Zeit in Bremen Wohngeld bekommen. Ich hab mich jetzt mal versucht ein wenig schlau zu machen unter welchen Vorraussetzungen man Wohngeld bekommen kann, bin aber nicht wirklich viel weiter gekommen.

Wer kann mir da vielleicht ein wenig weiterhelfen, bzw. sagen, wie er oder sie es angestellt hat um in Bremen das Wohngeld zu bekommen, denn ich denke mal vom Einkommen her dürfte die Begründung ja leicht fallen, wenn man nix verdient.

Danke im Voraus

Gruß

Gerbil Cool
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Nur wer den Blick hebt, sieht keine Grenzen mehr!
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Ian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2003
Beiträge: 85
Wohnort: European Union Member State

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2003 8:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Gerbil,

also einen Wohngeldantrag holst du dir am besten schnellstmöglich bei der Stadtverwaltung Bremen. Den dann einfach ausfüllen und sämtliche Einkommensunterlagen (auch BAföG Negativbescheid) hinzufügen. Wenn du ihn bis Ende Juni abgibst bekommst du sogar den ganzen Juni nachbezahlt.

Voraussetzungen für Wohngeld, so wie es für BAföG oder HLU nach BSHG gibt, gibt es beim Wohngeld nicht. Du musst nur einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Dann ist es erforderlich, dass du einen Negativbescheid (Wohngeld) von deinem Erstwohnsitz mitbringst. Den kriegst du bei deiner Heimatstadt bzw. bei deinem Landratsamt. Musst halt schauen wie das in deinem Landkreis organisiert ist. Weiterhin musst du angeben wieviele Zimmer du hast (darf nicht zu groß sein) und eine Kopie deines Mietvertrages mitschicken. Was ist noch zu beachten ? Im übrigen, lass dich nicht abspeisen, wenn du nur nen 2. Wohnsitz angemeldet hast. Das WohnGG sieht keinen Erstwohnsitz vor. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach deiner Miete und einem bestimmten Schlüssel für Bremen eben.

Da das ganze ein Sozialverfahren nach SGB X ist, entstehen dir auch keine Kosten - auch nicht im Widerspruchverfahren etc.

Wichtig. Das Kindergeld nach dem EStG ist hier als Einkommen anzurechnen, soweit deine Eltern es erhalten. Wenn du es direkt vom Arbeitsamt auf dein Konto beziehst, ist es kein Einkommen. Eine sehr komische Regelung, die in Verwaltungsvorschriften einiger Länder steht, kann sein, dass es in BRE nicht so ist.

Da das ganze pro Jahr berechnet wird, kann es sein, dass du natürlich dein Einkommen was du bisher erzielt hast (in 2003) nachweisen musst. Vom Jahresnettoeinkommen werden dann die Werbungskosten nach § 4 - 6 , 9 , 9a EStG abgesetzt. Hiervon werden noch Aufwendungen nach § 10 III WohnGG bereinigt. Von diesem Betrag werden dann noch mal 20 % abgezogen (§ 12 WohnGG). Der verbleibende Betrag wird nochmals um die in § 13 WohnGG Abzugsbeträge bereinigt (z.B. für Unterhaltsverpflichtungen etc.). Dann bleibt dein Gesamteinkommen übrig. 2004 müsste dein Einkommen 0 EUR sein. Für 2003 ergibt sich sicherlich ein Einkommen, da eben das gesamte Jahresnettoeinkommen zu Grunde gelegt wird. Du warst ja noch sozialversicherungspflichtig bzw. in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt = Einkommen nach EStG. Im übrigen bist du auch Wohngeldberechtigt, wenn du in Arizona wohnst und deine Wohnung in BRE weiter hast.

Deine Mietkosten (Brutto) werden dann um Heizungskosten, Warmwasser sowie Möblierung (auch Einbauküchen zählen als Teilmöblierung) reduziert. Wohnst du in einem Studentenwohnheim beispielsweise fallen ca. 50 % Bruttomietkosten der Bereinigung zum Opfer. Das hängt allerdings auch vom Alter der Wohnung ab. Im Wohngeldantrag muss man im übrigen auch angeben, wann das Haus, wo man wohnt gebaut wurde usw. Also schon mal den Vermieter fragen! Je nach Alter der Immobilie ändert sich auch der Betrag für den Höchstbetrag.

Im übrigen einen Negativ-Bescheid BAföG brauchst du auch nicht beilegen, da du nach § 7 BAföG i.V.m. § 2 VI Nr 3 BAföG nicht berechtigt bist / warst. Musst im Antrag auf Wohngeld nochmals darauf hinweisen. Die Bearbeitung dauert so rund 2 Monate. Nach 3 Monaten kann man Klage auf Untätigkeit einreichen, falls die nix machen.

Manchmal (aber nicht immer) liegt ein Formular für Werbungskosten bei. Normalerweise wird ein Pauschbetrag angerechnet. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du mehr Werbungskosten hast als dieser Pauschbetrag ist, dann werden mehr angerecht. Als Werbungskosten kannst du Bücher etc. angeben. Ebenso Familienheimfahrten, sofern du eine eigene Wohnung (!) an deinem Erstwohnsitz hast (1 x pro Monat). Weiterhin noch Fahrten zur LFT usw. Liegt das Formular nicht bei, stell sie einfach auf nen separaten Zettel zusammen. Im übrigen wird dir sofern deine Werbungskosten geringer sind als die Pauschale diese nicht gekürzt.
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Zuletzt bearbeitet von Ian am Fr Jun 13, 2003 9:34 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Ian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2003
Beiträge: 85
Wohnort: European Union Member State

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2003 9:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Solltest du noch nicht in Bremen wohnen, dann kannst du jetzt noch kein Wohngeld beantragen. Geht erst sobald du eine Wohnung dort hast - dann aber auch im voraus, wenn du bereits vorher den Mietvertrag abgeschlossen hast.
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Cloakmaster
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Anmeldungsdatum: 31.03.2003
Beiträge: 153
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2003 1:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings bekommt man auch nur dann Wohngeld ('Mietkostenzuschuss'), wenn man nachweisen kann, das man mit seinem Einkommen ueber die Runden kommt. Wer also Null Einkommen hat (weil die Eltern die Miete etc. direkt bezahlen) kriegt auch Null Wohngeld!

Korrekterweise muss es auch "Einnahmen" heissen, weil das Geld, was meine Eltern mir regelmaessig uberweisen natuerlich voll angerechnet wird. Haette ich das Geld verschwiegen, dann wuerden meine Kosten meine Einnahmen uebersteigen, und waere ein Fall fuers Sozialamt. die Wohngeldstelle ist dann nicht mehr zustaendig. Als Student ist man im uebrigen grundsaetzlich NICHT Sozialhilfe-berechtigt....

Im Prinzip ist alles, was mit dem Geldhaushalt zu tun hat, wichtig: Krankenkasse, Versicherungen (Riester, LOL, Leben, ...), Unterhaltszahlungen etc.

Bei interesse stelle ich meine Erfahurngen mit der Wohngeldstelle Bremen gerne zur Verfuegung. -> PM.

P.S. : Wer Wohngeld erhaelt kann mit dem Wohngeldbescheid dann zu Radio Bremen, und sich von den GEZ-GEbuehren befreien lassen. Wer GEZ-Gebuehrenbefreit ist, kriegt bei der Telekom den Sozialanschluss mit verbilligter Grundgebuehr (geht fuer alle Tarife)...

P.S. II Wer Abi hat, kann sich fuer irgendein Studium eintragen und Semesterticket, T-DSL (Uni@home) etc erhalten...

Thomas.
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Ian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2003
Beiträge: 85
Wohnort: European Union Member State

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2003 10:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Fall für's Sozialamt sind Studis an der LFT generell nicht, da Sozialhilfe (HLU) gemäß § 26 BSHG nicht an Studis oder Auszubildende gezahlt wird. Ein Darlehen gibts nur, wenn man vorher keine Ausbildung hat - aber dann ist man ja BAföG-berechtigt. Also scheidet diese Förderung komplett aus.

Die Rundfunkgebührenbefreiung liegt allerdings nur dann vor, wenn man max. das 1,5 fache des Sozialhilferegelsatzes als Einkommen hat. Sind rund 410 EUR. Achtung bei WGs. Hier ist problematisch wer der Haushaltsvorstand ist! Du kannst auch einen Kostenzuschuss in Form des Wohngeldes bekommen, wenn du über dieses Satz liegst, bist dann aber nicht mehr GEZ befreit. Im übrigen muss man dies ja auch nicht unbedingt anmelden Smile

@ Cloakmaster

Unterhaltszahlungen sind Einkommen. Der Begriff Einkommen ist als solcher im WohnGG definiert und hat nichts mit Einnahmen zu tun. Besteht also ein Differenzierung!

Wer also Null Einkommen hat (weil die Eltern die Miete etc. direkt bezahlen) kriegt auch Null Wohngeld. Stimmt nicht direkt. Dieses Einkommen wird dann als Einkommen (Jahreseinkommen) gerechnet und wie oben beschrieben bereinigt. Ausserdem muss man nicht nachweisen, wer die Miete wem auf das Konto überweist.

Und: Den Sozialanschluss bei der Telekom mit verbilligter Grundgebühr gibts nicht mehr. Hier bekommt man nur noch eine bestimmte Anzahl von Freiminuten. Sad
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Gerbil
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2003 6:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jungs, ich bin echt von den Socken.

So eine kompetente Antwort hab ich echt noch nie erhalten.

Besten Dank hierfür.

An privaten Erfahrungen bin ich sehr interessiert, und würde mich über eine PM zu diesem Thema sehr freuen.

Nochmals Danke

Gruß

Gerbil Cool
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Cloakmaster
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Anmeldungsdatum: 31.03.2003
Beiträge: 153
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2003 10:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Ian: Du hast vollkommen recht, was deine allgemeinen States zu "Einkommen" und "Einnahmen" , Studis und Sozailamt etc. angeht. Leider gibt es viele junge PilotenanwaerterInnen, die keine Experten im Sozialrecht sind, und die Tatsache, dass die Eltern einem monatlich ein "Taschengeld" zahlen nicht unbedingt mit dem Begriff 'Einkommen' in Verbindung bringen. So geschen bei einigen Leuten, mit denen ich mich hier im Bremen unterhalten habe. Daher habe ich versucht, das klarzustellen.

Alle Angaben, die ich gemacht habe sind SO UND NICHT ANDERS gewesen, als ich meine Wohngeldantraege jeden Februar gestellt (und bewilligt gekriegt) habe!
ICH musste in MEINEM Falle per Kontoauszug nachweisen, dass ICH die Miete von MEINEM Konto bezahle, und die Leiterin der Wohngeldstelle Bremen hat mir persoenlich versichert, dass ich keinerlei Anrecht auf Wohngeld haette, wenn die Miete vom Konto meiner Eltern direkt auf das des Vermieters ginge!! (Abgesehen davon, dass der Unterhalt, den meine Eltern mir zahlen nicht reicht, um die Miete zu decken).

Wer nicht genug Geld hat, um seine Miete bezahlen zu koennen, ist ein Sozialfall, und muss sich ans Sozialamt wenden. Wer zu einem Personenkreis gehoert, der grundsaetzlich nicht Sozialhilfe-berechtigt ist (Studis/LFTler), der muss halt ausziehen, und sich eine billigere Unterkunft besorgen, oder sehen, wie er das Geld fuer die Miete zusammenkriegt.

Ich habe beim GEZ-Gebuehrenbefreiungs-Antrag lediglich den positiven Wohngeld-Bescheid als Beweis meiner 'Armut' volegen muessen, damit dieser bewilligt wurde. Und mit der GEZ-Befreiung bin Ich bei der Telekom gewesen und habe einen Antrag mit dem Titel "Sozialanschluss" gestellt. Und auf meiner Telefonrechnung findet sich seither regelmaessig der Eintrag 'Grundgebuehrenermaessigung T-Sozialanschluss, Nachweis liegt vor'

Aber wahrscheinlich hat Ian recht, und das alles gibt es nicht mehr, genauso wie es niemanden mehr an der LFT gibt, der die Ausbildung selbst bezahlen muss. Ich frage mich nur, warum die LFT dann letzte Woche rund 15000 Euro von meinem Konto abgebucht hat...

@Ian: bitte nicht persoenlich nehmen, aber deine Aussage, die sich auf Dinge, die du anscheinend gelesen hast steht teilweise in Widerspruch zu den Tatsachen so wie ich sie erlebt habe. Es kann hoechstens sein, dass sich inzwischen die Rechtslage geaendert hat, und ich noch 'Bestandsschutz' habe, wenn ich das Wort in diesem Zusammenhang benutzen darf. Oder hast du eine bessere Erkklaerung fuer die Unterschiede in unsereren Ansichten? Ich lass mich gerne belehren!

@Gerbil : siehe PM.

Einige Infos kann man sich auch hier ziehen:
http://www.bmvbw.de/Wohnungswesen-.319.6872/Wohngeld-ab-2002-Ratschlaege-und-Hinweise.htm
Thomas.
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Ian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2003
Beiträge: 85
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BeitragVerfasst am: So Jun 15, 2003 12:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Im Wohngeld- und Sozialhilferecht hat sich in Bezug auf den Personenkreis die Rechtslage nicht (wesentlich) geändert. Anpassungen fanden lediglich bei den Beträgen und Erstattung etc. statt. Rechtslage und Realität sind natürlich immer zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille. Hier wäre evtl. durch ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) oder Klage zu überprüfen inwieweit du selbst nachweisen musst, dass der Antragsberechtigte auch tatsächlich die Miete zahlen muss. Da man das Geld allerdings braucht, sollte man diesen Weg evtl. nicht einschlagen, jedoch auf alle Fälle immer die Rechtsgrundlage erfragen (bei solchen Aussagen).

Das mit dem Sozialanschluss der Telekom ist im übrigen schon nicht mehr die neueste Neuerung. Den gibt es schon lang "nur" noch mit Freiminuten ... Inwieweit hier Bestands- / Verstrauensschutz bleibt, weiß ich nicht. Neubeantragungen gibt es aber nicht mehr mit Grundgebührenbefreiung. Mehr Infos auch unter 0800 330 1000 (freecall).
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Gast






BeitragVerfasst am: Di Dez 30, 2003 1:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,
gelobet sei die Suchfunktion... Wink

Also folgendes:
fange Mitte AUG an (336.NFF) / werde bis dahin 27 Lenze zählen / bin Dipl.-Ing. und arbeite bei Kursstart knappe 3 Jahre / werde während der Ausbildung keinerlei "Einkommen" haben / habe Kohle auf die Seite gelegt, welche bei 700-800 €/Monat gerechnet die 2 Jahre über ausreichen sollte

Meine Frage:
ich werde ja kein "Einkommen" im eigentlichen Sinne haben. Trotzdem bin ich in der Lage, meinen Lebensunterhalt in den 2 Jahren allein zu bestreiten. Auf jemand anderes (Eltern etc) kann ich nicht bauen, bin auf mich allein gestellt.
Question Bin ich wohngeldberechtigt oder nicht? Question

Ich frage so blöd wg
Zitat:

Allerdings bekommt man auch nur dann Wohngeld ('Mietkostenzuschuss'), wenn man nachweisen kann, das man mit seinem Einkommen ueber die Runden kommt. Wer also Null Einkommen hat (weil die Eltern die Miete etc. direkt bezahlen) kriegt auch Null Wohngeld!


Sozialhilfeberechtigt werde ich leider nicht sein...
Zitat:

Ein Fall für's Sozialamt sind Studis an der LFT generell nicht, da Sozialhilfe (HLU) gemäß § 26 BSHG nicht an Studis oder Auszubildende gezahlt wird.


Arbeitslosengeld gibts auch nicht, da ich für 'ne neue Stelle nicht zur Verfügung stehe.

Meine ursprüngliche Frage wäre eigentlich gewesen:
Question wird bei Antrag auf Wohngeld bestehender Vermögenshintergrund angerechnet? Sprich: ist es für mich geschickter, wenn ich bei Kursbeginn nicht 'nen fünfstelligen Betrag aufm Konto habe? Question

Ansonsten sehe ich für mich keine weiteren Möglichkeiten, die Kosten während der 2 jahre zu drücken.
(1) Wohngeld
(2) evt BaFög (allerdings bin ich dann 27, habe bereits ein Studium hinter mir, dies ist also Zweitausbildung. hat da noch jemand erschöpfendere Info?)
(3) Bildungskredit falls es Widererwarten eng werden sollte (man weiss ja nie, Auto geschrottet oder sonstwas).

Question Habe ich was übersehen? Question

Für Tips bin ich echt dankbar!!!

Gruss aus dem Süden...
Björn
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Flying Friend
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Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: Di Dez 30, 2003 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...sakrafix, das war gerade ich, weiss auch nicht, warum er mich als Gast gefressen hat... Confused
Sorry.

Gruss
Björn
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blablubb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Di Dez 30, 2003 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallöchen! - wow - das ist ja wirklich interessant!


mich interessiert auch brennend, ob jemand ne antwort auf björns frage hat!



grüße
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das_tönchen
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Anmeldungsdatum: 13.05.2003
Beiträge: 606
Wohnort: Lebenswerteste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: Di Dez 30, 2003 8:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen! Wink

Uff, kein ganz einfaches Thema - also, eins nach dem anderen: Cool

Wohngeld:

Habe mich mit genau der Frage auch mal beschäftigt vor ein paar Monaten, aber eine explizite Antwort zum Thema Barvermögen hab ich in den Merkblättern noch nicht gefunden. Zumindest wird es aber nirgendwo in den mir vorliegenden Unterlagen als Ausschlussgrund genannt, wenn man "etwas" Wink gespart hat. Leider hab ich bisher auch noch nicht den kompletten Gesetzestext zu dem Thema gekriegt, weil es für mich nicht mehr so akut ist.

Aber ich geb natürlich trotzdem zumindest ein bisschen meinen Senf dazu: Wohngeld unterscheidet sich grundsätzlich in Mietzuschuss für gemietete Wohungen und Lastenzuschuss für Eigentum, also solltest Du z.B. eine Eigentumswohnung haben und Dich dadurch "finanzieren", dass Du darin wohnst, dann kriegst Du Lastenzuschuss, sprich einen Zuschuss zu Deinen monatlichen Kosten, die für die Wohnung anfallen, beispielsweise Tilgung eines evtl aufgenommen Kredits dafür.
Natürlich nur, solange Du unter ca. 830 Euro im Monat (allgemeine Wohngeldgrenze für Alleinstehende) mit Deinen Einkünften (nicht Einnahmen/Einkommen, denn Kapitaleinkünfte wie Zinsen etc zählen auch) liegst.

Mist, hab erst jetzt gelesen, Wohnung hast Du nicht, sondern "nur" Wink Geld ....okay...dann vergiß das! Shocked Embarassed

nur weil mich hier alle kerle vom tippen abhalten kann ich mich nicht konzentrieren *grummel* *g*

Obwohl das natürlich auch ne gute Sache ist, es gibt da sehr sehr gute Förderungsmöglichkeiten, wird oft unterschätzt, man kann mit entsprechenden Zuschüssen wie z.B. oben genanntem und diversen anderen Wohnungbauförderungsmaßnahmen und dem für Miete vorgesehen Betrag oft schon ne kleine Bude finanzieren....die kannst Du dann vermieten, wenn Du in Phoenix bist..am besten nicht ganz offiziell Wink ...aber das ist wieder ein anderes Thema und artet wohl etwas aus! Cool

Also, zurück zum Thema: nach der Logik (die ja in solchen Fällen leider meist nicht zählt) müsste man also auch Kapital auf der Bank haben dürfen, was nicht angerechnet wird, weil ne Wohnung ja eigentlich auch nichts Anderes ist.

UND: im Wohngeldantrag wird nirgendwo nach Deinem Vermögen gefragt, sondern nur nach den monatlichen Einkünften. Ist eigentlich das beste (das einzige??) Argument für meine Meinung, die da lautet: es interessiert kein Schwein, was Du Dir mit Rasenmähen beim Nachbarn verdient hast! Very Happy

Ich würd aber einfach zur Sicherheit nochmal die zuständige Wohngeldstelle bei der Stadtverwaltung anrufen und anonym fragen. Obwohl man sich auf die Auskünfte auch nicht immer verlassen kann...oder Du wartest einfach noch zwei Wochen, dann hatte ich bestimmt Zeit und Lust, mich durch Unmengen von Gesetzestexten zu wühlen und kann Dir ne bessere Antwort geben.

Oder Du bittest einfach Deine Eltern, mal ne Zeitlang auf Dein Geld "aufzupassen" Wink!

Bafög:

Kannste knicken, mit nem abgeschlossenen Hochschulstudium kriegt man nur in absoluten Ausnahmefällen noch Bafög, die Chancen sind aber quasi nicht existent.

Bildungskredit:

Kriegt man meines Wissens auch nur für die erste Ausbildung, damit man die fertig kriegt, das trifft ja auf Dich auch nicht zu - würd ich mir keine besonders großen Chancen ausrechnen - und wenn Du es trotzdem probieren willst (kostet ja nichts), dann nicht im Dezember beantragen! Wink

Und die Moral von der Geschicht:

Prima, typisch Frau, zehntausend Zeichen und nichts Sinnvolles dabei rausgekommen...aber hey, ich hab mir Mühe gegeben! Very Happy
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Hauptschulabschluß: knapp geschafft
Bäckerlehre: abgeschlossen
IQ-Test: bestanden
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