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Während der Ausbildung steuern sparen!

 
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kr
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Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 43
Wohnort: Recklinghausen

BeitragVerfasst am: Fr Okt 31, 2003 2:25 pm    Titel: Während der Ausbildung steuern sparen! Antworten mit Zitat

hallo.

vielleicht ist es zu früh, sich darüber gedanken zu machen, aber der ein oder andere hat sich bestimmt mal überlegt, wieviel geld unser staat später vom gehalt abzieht?! und man kann bereits in der ausblidung zum piloten "vorarbeiten".

ein bekannter hat mir neulich erzählt, dass man bereits in der ausbildung beginnen kann, steuern zu sparen.
das ist recht einfach: WÄHREND DER AUSBILDUNGSZEIT einfach alle rechnungen, quittungen, abrechnungen aufbewahren, die in zusammenhang mit der ausbildung stehen, z.b. stifte, papier, event. pc / notebook (?), drucker, miete für bremen, bücher und und und.
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s1l
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Anmeldungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: Fr Okt 31, 2003 2:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin zwar nicht so der Steuer Profi, aber das klingt doch recht gut...
Weißt du es sicher, dass es geht ?!
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kr
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Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 43
Wohnort: Recklinghausen

BeitragVerfasst am: Fr Okt 31, 2003 2:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

100% müsste ich nen steuerberater fragen, aber der bekannte, der es mir gesagt hat, ist 64 und beschäftigt sich viel mit finanzen. denke schon, dass es klappt. und das aufbewahren von rechnungen dürfte nicht zu aufwendig sein.
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Cloakmaster
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Anmeldungsdatum: 31.03.2003
Beiträge: 153
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: So Nov 02, 2003 6:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Wissensstand, den ich keineswegs als verbindlich ansehen möchte ist folgender:
Das kommt so weit ich weiss, aber auch zu einem guten Teil auf das Finanzamt an. so ist gerade die Sache "Ausbildungskosten" ziemlich umstritten. Konkret meine ich die Aufwendungen/Zuwendungen, die die Eltern zum Lebensunterhalt beisteuern. Da die ATPL-Ausbildung im Berufsbildungsgesetz als Schulung (ähnlich wie eine Führerschein-Ausbildung für Kfz) bezeichnet wird, argumentiert manch Finanzbeamter, dass ATPL kein Beruf im eigentlichen Sinne ist. Einerseits kann man mit 'naktem' ATPL ohne Type-Rating keinen Beruf ausüben, andererseits gilt ein Verkehrspilot, der nicht mehr fliegen darf (zB wegen Medical) beim Arbeitsamt als ungelernt, da weder ein Hochschul-Diplom noch ein Gesellenbrief vorhanden sind. Andere Ämter / Gerichte haben aber auch anderes geurteilt. Allerdings würde es für zB die LFT eine ganze Menge Probleme aufwerfen, wenn die Ausbildung als eine Art Lehre angesehen werden würde: So dürfte der Ausbilder (LH) den Auszubildenen nach der Probezeit nicht mehr wegen schlechter Leistungen kündigen - damit wäre es nach 6 Monaten nicht mehr möglich, einen NFF zu kicken, ganz egal wie viele Teste er versemmelt. Klar, dass Lufthansa davon ncihts wissen will.
Und genau darum dreht sich das Schwein auch in Sachen Steuern: Wenn die LFT bzw. jede andere ATPL-Schule als Berufsausbildung akzeptiert wird, dann kann man sämtliche Kosten drumherum auch steuerlich geltend machen. Wird er aber als Führerschein angesehen, dann hat man Pech gehabt.

Thomas.
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kr
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Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 43
Wohnort: Recklinghausen

BeitragVerfasst am: So Nov 02, 2003 8:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die detaillierte info, thomas! ich werde genauer nachforschen und versuchen herauszubekommen, inwiefern man als pilot ausblidungskosten geltend machen kann.
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Starcaptain
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Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: Mo Nov 03, 2003 6:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hier im Board gabs neulich ein Gerichtsurteil, in dem wurden die 40.000 € Eigenanteil als Ausbildungskosten anerkannt und auf Jahre hinaus abschreibbar. Auf dieses Urteil sollte man sich berufen können...
Also ich habe sogar meinen VHS-Kurs "Akkustik-Gitarre für Anfänger" als Weiterbildungskosten absetzen können, nur mal so als Beispiel. Wink
Was die IT-Ausstattung angeht, man muss nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass die Hardware zu einem Großteil für die Schule genutzt wird. Als Student oder Schüler ist das überhaupt kein Problem, kommt wohl hier tatsächlich etwas auf den Finanzbeamten selbst an.
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