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D.Düsentrieb Captain

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 599 Wohnort: EHBK  |
Verfasst am: Do Feb 07, 2008 11:21 pm Titel: |
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Gute Entscheidung. Erst Aufgeben, wenn wirklich alle Wege verschlossen sind. Gratuliere Dir zu dieser Entscheidung.
Also nicht mehr so vorschnell sein. Sowohl während des Tests als auch danach  |
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eTaFly Captain


Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 474 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: Do März 13, 2008 11:20 pm Titel: |
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Ich kann euch hiermit ganz stolz verkünden, dass ich den Lantern-Test in Köln heute bestanden habe
Also Leute - nieeeeeemals aufgeben!!!!
Ich kann euch gar nicht sagen wie sehr ich mich grad freue
Grüße
eTaFly _________________ BU/FQ - ::: LH-Medical
Ab Initio frozen ATPL
CPL(A)-IR-MEP
Niki
COP IR A318/319/320/321  |
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damarges Gast
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Verfasst am: Do März 13, 2008 11:27 pm Titel: |
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| Yeeessss!!!! Herzlichen Glückwunsch! Oh man, eins der schönsten Dinge dich in den letzten Tagen hier im Forum gelesen habe! Wir sehen uns in Bremen!!! |
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brideswell Captain


Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 430
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Verfasst am: Fr März 14, 2008 8:10 am Titel: |
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Glückwunsch!!!
Ich hoffe die haben dir dein Plätzchen im 367'er freigehalten!!!
Freut mich echt für dich!!! |
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Xellos Captain

Anmeldungsdatum: 23.02.2008 Beiträge: 142 Wohnort: Saarland  |
Verfasst am: Fr März 14, 2008 8:59 pm Titel: |
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Hallo!
Herzlichen Glückwunsch!
Bin gerade jetzt über den Fred gestolpert. Nach den ersten Postings hätte ich folgendes geantwortet (jetzt eben für spätere Suchende):
Wenn Du Spectrolux nicht bestehst, kannst Du Holmes-Wright auch vergessen, ist das gleiche Verfahren, nur ist das Grün noch schwieriger vom Weiß unterscheidbar.
Aber die Beyne kann man trotzdem versuchen.
Mir scheint, Du wurdest durch die Vergleichlichter mit den unterschiedlichen Helligkeiten auf's Glatteis geführt. Bei der Beyne mußt Du einzelne Lichter ohne Vergleich in der Farbe erkennen. Vielleicht klappt das ja. (Hat es dann ja... )
Muß allerdings dazu sagen, daß das Grün der Beyne dem einen Grün der Spectrolux entspricht, und die Weiß sind fast gleich.
Wobei mir die bisherige Beschreibung der Beyne in Amsterdam noch etwas spanisch vorkommt. (Böse Andeutung... *eg*)
Und noch was zu einer der Antworten:
Man verbaut sich mit einem nicht bestanden Farbsehtest keinen Weg. Man kann die so oft wiederholen, wie man will und Zeit und Geld hat, soweit ich das verstanden habe. Man sollte halt nur bei unveränderter Vorschriftenlage irgendwann mal einsehen, daß man bis zu einer Änderung etwas pausieren sollte, wenn man alle Möglichkeiten durch hat.
Zur Änderung in 10 Jahren eine unbescheidene Prognose:
Das Problem sind nicht die Tests, sondern deren Notwendigkeit.
Grün und Blau sind eben aus technischen Gründen sehr blass zugelassen.
Wenn aber die LEDs (volle Sättigung) weiter Einzug in die Signal- und Positionslampen gehalten haben, kann man die Sache für Farbschwache weiter lockern, sobald das Glühobst aus den Lampen verschwunden ist und die Anneces 8 und 14 entsprechend geändert sind. Farbblinden nützt das leider eher weniger, da dadurch Rot für Protanope und v.a. Blau für Tritanope noch schwerer sichtbar werden.
Grüße, Xellos |
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eTaFly Captain


Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 474 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: So März 16, 2008 10:37 pm Titel: |
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Hey Leute... der Ärger geht weiter -,-*
also ich habe dann gleich am Freitag den medizinischen Dienst der LH angerufen, welcher nach der Überprüfung meiner Akte festgestellt hat, dass mein AQ (Anomaloskop) bei 6,1 lag und somit selbst mit Durchlaufen einer Überprüfung der Tauglichkeit nach § 24 c der LuftVZO (durch den bestandenen Lantern-Test), für die LH nicht zulässig ist. Sprich ich kann diese Tauglichkeitsüberprüfung in Köln dann machen, bzw. erstmal beantragen - müsste dann aber mit bestehen meine Lizenz privat machen. Naja was solls - da muss er durch
Eins versteh ich nur nicht - warum können die mir mit dem bestandenen Lantern-Test kein Medical austellen? Hab doch die ganzen anderen Tests in FRA schon gemacht?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ähnliches schonmal gehört?
Hier auch nochmal der Auszug aus dem LuftVZO:
§ 24c Weitergehende Überprüfung der Tauglichkeit
(1) 1Wenn ein anerkanntes flugmedizinisches Zentrum oder ein nach § 24e Abs. 3 anerkannter flugmedizinischer Sachverständiger bei einem Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 die Untauglichkeit des Bewerbers festgestellt hat oder Tatsachen, die Zweifel an der Tauglichkeit begründen, kann der Bewerber bei einem anerkannten flugmedizinischem Zentrum diese Feststellung weitergehend überprüfen lassen. 2Wenn ein anerkanntes flugmedizinisches Zentrum oder ein nach § 24e Abs. 2 oder 3 anerkannter flugmedizinischer Sachverständiger bei einem Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 die Untauglichkeit des Bewerbers festgestellt hat oder Tatsachen, die Zweifel an der Tauglichkeit des Bewerbers begründen, kann der Bewerber bei einem anerkannten flugmedizinischem Zentrum oder einem nach § 24e Abs. 3 anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen diese Feststellungen weitergehend überprüfen lassen. 3Der überprüfende flugmedizinische Sachverständige oder das überprüfende flugmedizinische Zentrum prüft unter Anwendung der Bestimmungen von JAR-FCL 3 deutsch, ob ein Tauglichkeitszeugnis oder ein Tauglichkeitszeugnis mit Auflagen und Einschränkungen ausgestellt werden kann oder die Untauglichkeit zu bestätigen ist, und kann Fachärzte, andere flugmedizinische Sachverständige und Psychologen hinzuziehen und die für eine Überprüfung erforderlichen medizinischen Befunde mit Einwilligung des Bewerbers an diese übermitteln. 4Das nach abgeschlossener Überprüfung ausgestellte Tauglichkeitszeugnis oder die Bestätigung der Untauglichkeit wird dem Bewerber übergeben und nach § 24d Abs. 1 in Kopie der für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle übermittelt. 5§ 24b Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß. 6Wenn nach dieser Überprüfung ein Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wird, ist auf diesem zu vermerken, dass die Tauglichkeit nach einer weitergehenden Überprüfung festgestellt wurde.
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder Tauglichkeit eines Bewerbers um eine Lizenz oder eines Inhabers einer Lizenz begründen, kann die für die Lizenz zuständige Stelle anordnen, dass der Betroffene seine Zuverlässigkeit oder Tauglichkeit durch eine Begutachtung durch ein von ihr bestimmtes flugmedizinisches Zentrum nach § 24e Abs. 4 oder ein von ihr bestimmten flugmedizinischen Sachverständigen nach § 24e Abs. 2 oder 3 nachweist.
Grüße
eTa _________________ BU/FQ - ::: LH-Medical
Ab Initio frozen ATPL
CPL(A)-IR-MEP
Niki
COP IR A318/319/320/321  |
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edlr87 NFFler


Anmeldungsdatum: 13.05.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Paderborn EDLR  |
Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 12:53 pm Titel: |
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Hallo,
leider ist eine Private anmeldung sowie in Köln in Dübendorf nicht mehr möglich. Habe gerade mit denen telefoniert. Eine Private anmeldung ist nicht mehr möglich, nur noch per überweisung von einem Arzt.
Schade, wäre dort noch gerne hingefahren
Gruß _________________ PPL A; CL TMG -Schleppberechtigung
GPL; GLD, CL TMG - Schleppberechtigung
www.flugverbot.com
www.edlr.de
www.vfcev.de |
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worldoffe Captain


Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 266
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Verfasst am: Do Jul 31, 2008 9:42 pm Titel: |
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delete pls
Zuletzt bearbeitet von worldoffe am Do Jul 31, 2008 9:44 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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worldoffe Captain


Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 266
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Verfasst am: Do Jul 31, 2008 9:43 pm Titel: |
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| löschen bitte |
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Peti2001 Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 11.01.2008 Beiträge: 45
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Verfasst am: Do Aug 14, 2008 4:12 pm Titel: |
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lustig..
die Geschichte kommt mir sehr bekannt vor  |
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Halunder Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 05.08.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr Aug 15, 2008 11:28 am Titel: |
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| Mich hat mein Klasse 1 Arzt aus Greven bei Münster, der Doktor j. Drexel nach Köln überwiesen. |
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worldoffe Captain


Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 266
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Verfasst am: Fr Aug 15, 2008 4:57 pm Titel: |
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| Überweisung sollte ja jeder Fliegerarzt machen können? |
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