|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hurricane Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 50
|
Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:31 pm Titel: Zuverlässigkeitsüberprüfung |
|
|
Hallo alle miteinander!
hab heute erfahren, dass wenn man an einer flugschule die atpl und auch schon ppl ausbildung machen will eine zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen muss, die ja nun wirklich das gesamte leben sowie die vergangenheit bis ins detail beleuchtet. bedeutet das nun, dass wenn man mal in seiner jugend zur polizei oder sonstiges musste, dass man dann als unzuverlässig eingestuft wird???? dann könnte ich mir die 350 euro fürs medical und die 400 euro testgebühr bei AB auch sparen und mich vor allem jetzt auch nach unis fürs wintersemester 08/09 umschauen, da es dann mit der fliegerei ja sowieso nichts mehr wird, ob nun bei AB oder auch privat!!!
bin für jede antwort und jedes kommentar dankbar!!!
gruß
hurricane |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hurricane Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 50
|
Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 9:52 pm Titel: |
|
|
ich hab mit 14 mal marijuhana geraucht und war in eine schlägerei verwickelt, beide verfahern wurden jedoch eingestellt, sodass sich nun in meinem führungszeugnis keine eintragung befindet. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
joule Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 01.06.2008 Beiträge: 46 Wohnort: München |
Verfasst am: Mi Jun 18, 2008 10:02 pm Titel: |
|
|
aber wenn du in beiden fällen nicht verurteilt wirst, dann bist du unschuldig. und damit würde ich sagen ist das kein problem.
wenn du dich bei einer airline bewirbst und das doch irgendwo drinnensteht wirste dir halt ein paar fragen im interview gefallen lassen müssen
edit: ah da war einer schneller _________________ -> 12. Klasse(1,9)
-> Abitur 2009
-> LH(wenns denn klappt) |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sotrax Captain
Anmeldungsdatum: 02.01.2006 Beiträge: 259
|
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 11:43 am Titel: |
|
|
vor allem erfährt die airline davon nicht wenn dus ihr nicht sagst.
denn die behörde teilt ihr nur eine JA/NEIN Entscheidung mit. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hurricane Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 50
|
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 11:55 am Titel: |
|
|
was können denn gründe für eine unzuverlässigkeit sein??? das gesetz wurde doch nur aufgrund von "terrorprävention" eingeführt, oder sehe ich da was falsch??? weiß jemand von einem fall, bei dem jemand für unzuverlässig erklärt wurde??? |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Arthur Dent Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 139
|
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 1:26 pm Titel: |
|
|
Moin!
In der LuftVZÜV § 4 und 5 heisst es sinngemäß:
§4 Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde
(1) (...) Die Abfrage erstreckt sich auf
1. die Personenfahndungsdateien
2. die Kriminalaktennachweise
3. die polizeilichen Staatsschutzdateien.
Die Polizeibehörden teilen sämtliche vorhandenen Erkenntnisse mit. (...)
§5 Bewertung der Zuverlässigkeit
(2) In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,
a) wenn der Betroffene innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Überprüfung wegen versuchter oder vollendeter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde, oder
b) (...)
(3) Bei Verurteilungen und Bestrebungen nach Abs.2, die länger als 10 Jahre zurückliegen, oder bei Vorliegen sonstiger Erkenntnisse ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ergeben. Als sonstige Erkenntnisse kommen in Betracht:
1. laufende oder eingestellte Ermittlungs- und Strafverfahren
(...)
5. Betäubungsmittel- und gegebenenfalls Alkoholabhängigkeit.
Den genauen Text und mehr davon gibt's hier:
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftzuev.pdf
Grüße,
Arthur Dent
PS: Wenn ein Verfahren eingestellt wurde (egal ob wegen Geringfügigkeit oder Freispruch!), wird es trotzdem im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert, auf das zugegriffen wird. ABER: Mein Kumpel Wikipedia sagt:
"Eintragungen im ZStV werden bei Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, sofort mit Eintragung der Urteilsdaten im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Strafbefehlen gilt dies entsprechend, sobald diese rechtskräftig werden. Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Staatsanwaltschaftliches_Verfahrensregister
Also, kannst Du wohl ganz beruhigt sein...
Betreffend des negativen Ausgangs einer ZÜP, weiß auch hier Wikipedia Bescheid: "Im Zeitraum vom 15. Januar 2005 bis zum 10. November 2006 wurden etwa 513.400 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. In 1.520 Fällen wurde die Zuverlässigkeit der betroffenen Personen verneint" (steht so in einem Artikel über das LuftSiG; Quelle ist dort die kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung, bzw. die Antwort auf die Anfrage.... ääääh. ja. ) |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hurricane Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 50
|
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 1:48 pm Titel: |
|
|
"Als sonstige Erkenntnisse kommen in Betracht:
1. laufende oder eingestellte Ermittlungs- und Strafverfahren
(...)
5. Betäubungsmittel- und gegebenenfalls Alkoholabhängigkeit."
sehr schawmmige formulierung wie ich finde. na gut, die betäubungsmittel- und alkoholabhängigkeit fällt ja durch ein bestandenes medical weg. aber nun zu den laufenden oder eingestellten ermittlungs- und strafverfahren: sie kommen als erkenntnis in betracht, was soll das heißen? sind laufende oder eingestellt ermittlungsverfahren ein grund jemanden für unzuverlässig zu erklären????? |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hurricane Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 50
|
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 2:37 pm Titel: |
|
|
bin eben erst auf deinen ps-text gestoßen, arthur (peinlich, penlich ). vielen dank für die information!!!!!! |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Arian Captain
Anmeldungsdatum: 20.06.2007 Beiträge: 78 Wohnort: Niedersachsen |
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 3:22 pm Titel: |
|
|
Ich meine, Probleme könnten u.U auch zuviele Punkte in Flensburg machen... |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
|
Verfasst am: Do Jun 19, 2008 3:35 pm Titel: |
|
|
Arian hat folgendes geschrieben: | Ich meine, Probleme könnten u.U auch zuviele Punkte in Flensburg machen... |
Nicht bei der ZüP (es sei denn es handelt sich um Straftaten, die tauchen
dann aber unabhängig auch im Führungszeugnis auf).
Allerdings interessiert sich das LBA für Punkte:
- Bei der Zulassung zur Ausbildung
- Bei der Erteilung einer Lizenz
- Bei der Verlängerung einer Lizenz
(Also eigentlich immer).
Es gibt da wohl eine Grenze von 5 Punkten. Oberhalb derer wird genau
nachgesehen. Auf jeden Fall disqualifizieren Punkte wegen Alkohol und
Straftaten (Unfallflucht, Nötigung).
Gruß, Marcus |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
BR146 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 14.05.2015 Beiträge: 4 Wohnort: NRW |
Verfasst am: Do Mai 14, 2015 12:48 pm Titel: |
|
|
*Entstaub*
Mahlzeit zusammen !
Ich habe vor 2 Wochen eine Ausbildung zum PPL-A begonnen und habe mal eine Frage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung, nachdem ich mich damit mal ausgiebiger Beschäftigt habe.
In der LuftVZÜV § 5 heisst es sinngemäß:
§5 Bewertung der Zuverlässigkeit
(3) Bei Verurteilungen und Bestrebungen nach Abs.2, die länger als 10 Jahre zurückliegen, oder bei Vorliegen sonstiger Erkenntnisse ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ergeben. Als sonstige Erkenntnisse kommen in Betracht:
1. laufende oder eingestellte Ermittlungs- und Strafverfahren
(...)
Jetzt ist es bei mir so das 2009 kurzzeitig gegen mich wegen Urkundenfälschung ermittelt wurde. Mir wurde zur Last gelegt ich hätte ein Datum auf einer Zugfahrkarte (in dem Fall einer DB Mitarbeiterfahrkarte im Wert von 2,50€) manipuliert. Dies war natürlich quatsch und ich konnte dies auch ebenfalls durch Zeugen belegen, das Verfahren wurde schneller eingestellt als es eröffnet war, arbeitsrechtliche Konsequenzen hatte dies darüber hinaus für mich nicht (Ich war damals in der Ausbildung zum Lokführer, und bin auch heute noch als Lokführer bei der DB tätig).
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob dies irgendwelche Auswirkungen auf die Zuverlässigkeitsprüfung haben könnte, da ja auch eingestellte Ermittlungsverfahren zur Unzuverlässigkeit führen kann |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
|
Verfasst am: Do Mai 14, 2015 2:35 pm Titel: |
|
|
Mach Dir darüber bei Deinem Fall mal keine Sorgen. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|