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Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG

 
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bulilein
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: So Apr 20, 2008 9:08 pm    Titel: Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab mal eine Frage, die hier bis jetzt nicht behandelt wurde, oder ich zu blond bin, um hier was darüber zu finden.

Ich möchte gerne am Flughafen anfangen und muss deßhalb die sog. "Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG" über mich ergehen lassen.

Leider hab ich zweimal in meinem Leben Dumheiten gemacht, es waren Alkoholfahrten, die Erste war 1994 mit 2,11 Promile plus MPU und die Zeite mit war 1999 mit 1,39 ohne MPU.

Jetzt meine Frage, brauch ich mir überhaubt die Mühe machen, mich durch die Einstellungstest zu quälen, oder kann ich es gleich sein lassen.

mfg
bulilein
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: So Apr 20, 2008 10:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schwer zu sagen, da es keine genauen Regeln dazu gibt. - Ist ja auch
schon einige Zeit her. Hast Du wieder einen Führerschein ?

Gruß, Marcus
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bulilein
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mo Apr 21, 2008 4:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marcus,

danke für deine schnelle Antwort, ja ich habe den Führerschein im Jahre 2000 wiederbekommen.
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-
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Apr 21, 2008 7:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zuverlässigkeitsüberprüfung ist soweit ich weiß nur da um
zu checken das Du kein Extremist in irgendeiner Form bist.
Alkohol und so kommen erst zur Geltung wenn Du Pilot
werden willst.
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bulilein
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mo Apr 21, 2008 3:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sowas,

sollte man sowas aber trotzdem mit angeben, wenn man gefragt wird ?
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shx
Captain
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: Mo Apr 21, 2008 5:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich würds nicht von mir aus mitangeben. ist aber wohl auch davon abhängig, um was für n job es geht. als berufsfahrer o.ä. wird der arbeitgeber wohl nachfragen, und dann sollte man schon wahrheitsgemäß angeben.
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Di Apr 22, 2008 1:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ACHTUNG!!!


nein. sollte man nicht - zumindest nicht in deisem fall. NIEMAND (von arbeitgeberseite auf personalebene) hat zugriff auf diese informationen. die wissen zwar, ob dir die sicherheitsüberprüfung "pos." oder "negativ" ausgelegt wurde - nicht aberr warum.

das ist ähnlich wie ein ärztegeheimniss. anders verhält es sich mit dewr freiwilligen information über dein punktekonto. wenn die das fordern wirst an einer ehrlichen antwort nicht herum kommen.

grüße


ps: auch wenn nicht nach miener persönlichen meinung gefragt wurde: egal wie es zusatnde kam: ich würde einen zweimaligen verstoss (bei dem du erwischt wurdest!!!) aufs äusserste verurteilen und es gut heißen, wenn du keine möglichkeit bekommst je als busfahrer zu arbeiten.....

nichts desto trotz - für allle anderen tätigkeiten am flughafen hat deinen arbeitgeber im bezug auf die sicherheitsüberprüfung kein recht auf infos "warumundwieso". und da das ganze sowieso eine risen farce ist, würde ich auch freiwillig nix rausrücken an deiner stelle!


grüße
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heckenpenner
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: Di Apr 22, 2008 7:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der "Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG" wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers wird von einer zuständigen Behörde überprüft, die sich erstmal ein sogenanntes Behördenführungszeugnis zusenden lässt, wie ein (polizeiliches) Privat-Führungszeugnis, nur das bei dem behördlichen sogar ein Eintrag vorhanden wäre, wenn gegen Dich nur mal irgendwann ermittelt worden wäre.

Es könnte sein, dass der Antragsteller dann gebeten wird, zu den Einträgen Stellung zu beziehen. Informier dich doch einfach im voraus, ob du den Antrag auch einfach so stellen kannst, dann hättest du dir im Falle eines negativen Ergebnisses viel Zeit erspart.
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bulilein
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Apr 22, 2008 8:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Euch allen für die Antworten,

ich will ja kein Bussfahrer werden, sondern mag eine Ausbildung zum Flugzeugelektroniker machen und da wird diese Zuverlassigkeitsprüfung auch verlangt.

Hab evtl. hier im Board falsch angefangen, sorry bin neu hier. Smile
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