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Ausbildungsanteil vor Steuer?
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TheMaD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 8:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt das, ich kann das von der Steuer absetzen? Wenn ich vor der LH-Ausbildung irgendwas studiert habe (z.B. Physik Wink ), kann ich dann die Rückfinanzierung der LH-Ausbildung absetzen? Wieviel bekomme ich dann vom FA zurück?
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Noco
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 9:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dann kann man die 40000 plus phoenix mehrkosten, zweitwohnsitz etc als werbungskosten absetzen und einen verlustvortrag eintragen lassen. das heißt dann quasi dass die ersten 60000 steuerfrei sind.
geht aber nicht mit vordiplom, es muss eine erstausbildung vollendet sein. dann ist die nff ausbildung nämlich eine fortbildung zum zwecke des lohnerwerbs
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TheMaD
Captain
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 9:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schon klar, dass die Ausbildung abgeschlossen sein muss. Ich würde mich auch erst bei der LH bewerben, wenn ich nächstes Jahr mein Diplom in der Tasche habe. Von der Steuer absetzen bedeutet also, dass ich die Werbungskosten von den zu zahlenden Steuern abziehen kann? Ich hole mir das Geld quasi 1:1 vom Finanzamt wieder? Zählt dazu auch ein eventueller Ausbildungskredit für die Finanzierung der WG in Bremen und die Lebenshaltungskosten? Soviel wie da zusammenkommt zahle ich doch in einem Jahr niemals an Steuern. Oder kann man das auch über mehrere Jahre "abschreiben"?
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Wurschtbrot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 10:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1:1 bekommt man das Geld nicht wieder vom Finanzamt. Durch die Werbungskosten reduziert sich nur das zu versteuernde Einkommen, alles bekommt man jedoch nicht wieder zurück. Wieviel man zurückbekommt hängt ab vom Jahreseinkommen.

Beispiel, mit dem auf LH-Pilot.de veröffentlichten Gehalt und Werbungskosten von 10000 EUR:
Wenn man von Jahresbeginn an verdient, bekommt man ca. 43% (4300 EUR) wieder, wenn man in den letzten 5 Monaten arbeitet, d.h. erst im August anfängt, sind es nur ca. 27% (2700 EUR).

Mit einer abgeschlossenen Erstausbildung zählt die Schulung als Fortbildung, wie hier bereits geschrieben wurde. Dann kann man u.a. folgende Dinge als Werbungskosten anrechnen:
- Umzugskosten in voller Höhe (oder Pauschbetrag)
- Ausgaben für Zweitwohnsitz, wenn man am Erstwohnsitz eine eigene Wohnung besitzt, plus Familienheimfahrten
- Verpflegungsmehraufwand (wenn >8 h außerhalb der Wohnung im Inland, event. voller Satz für USA für die ersten drei Monate in PHX ????)
- Fahrtkosten in BRE
- Arbeitsmittel
- Zinsen von Ausbildungskrediten
- Zins + Tilgung des Eigenanteils (über mehrere Jahre, ist auch besser als alles auf einmal)

Und wenn durch die Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen negativ wird, kann man den "Verlust" im nächsten Jahr wieder als Werbungskosten absetzen.
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TheMaD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 10:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so geht das, so langsam wird ein Schuh draus. Es kommt also auch darauf an, wann ich mit der Ausbildung fertig bin bzw. wann ich das erste Gehalt bekomme. Es werden aber alle Werbungskosten der letzten zwei Jahre (in denen die Ausbildung stattgefunden hat) berücksichtigt? Wenn ich also die Ausbildung von Januar bis 09 bis Dezember 10 mache und sofort nen Vertrag bei der LH bekomme, dann kann ich von den ca. 60000 Jahresgehalt alle Werbungskosten, sagen wir mal 50000,- abziehen und muss dann nur 10000,- versteuern. Wenn ich die Ausbildung von Dezember 08 bis November 10 mache und im Dezember 10 anfange, bin ich angeschmiert?
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Wurschtbrot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wenn du im Dezember anfängst und sagen wir 5000 EUR verdienst, zahlst du gar keine Steuern da du unter dem Freibetrag von 8xxx im Jahr EUR liegst. Die Werbungskosten können dann im nächsten Jahr wieder angesetzt werden.
Außerdem wird der Eigenanteil von 40000 nicht auf einmal abgeschrieben, sondern so wir du diesen zurückzahlst, z.B. 12x500 = 6000 EUR pro Jahr.
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TheMaD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke für die Infos. Eine Frage hätte ich da aber noch:
Du schreibst, dass zu den Werbungskosten die Ausgaben für den Zweitwohnsitz zählen, wenn man am Erstwohnsitz eine Wohnung vorweisen kann. Wie sieht das aus, wenn man den Erstwohnsitz bei den Eltern hat und nen Zweitwohnsitz in Bremen? Oder ein Erstwohnsitz in Bremen ohne Zweitwohnsitz?
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Wurschtbrot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann man die Ausgaben wie Miete nicht absetzen (da du ja nicht "doppelt" Miete zahlst, was der eigentliche Sinn der doppelten Haushaltsführung ist). Familienheimfahrten sollten jedoch vom FA akzeptiert werden, wenn du denen glaubhaft machen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt noch bei deinen Eltern ist (z.B. wegen Eltern, Freunde/Freundin, Fußballverein, Big Band in der du spielst).

Ist eigentlich auch nicht notwendig, da du mit einem Diplom in der Tasche nicht mehr Bafög berechtigt bist und, abhängig vom Einkommen, Wohngeld beantragen kannst.
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TheMaD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wurschtbrot hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich auch nicht notwendig, da du mit einem Diplom in der Tasche nicht mehr Bafög berechtigt bist und, abhängig vom Einkommen, Wohngeld beantragen kannst.


Jetzt wirds interessant Shocked

Ich mache mir immernoch Gedanken über die Finanzierung der zwei Jahre in Bremen, Arizona etc. Wärst du so nett mir das mit dem Wohngeld etwas näher zu erläutern? Kannst mir auch gerne ne PM schreiben, falls das zu sehr offtopic wird. Danke
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Wurschtbrot
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Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi Apr 02, 2008 11:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Wohngeld würde ich dich gerne auf folgenden Link verweisen:
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/wog1.html
Außerdem gibts dazu schon 1-2 Freds in diesem Forum.
Da steht alles sehr ausführlich drin, das meiste was ich darüber weiss hab ich von dieser Seite. Falls du dann noch Fragen hast, kannste mir ja ne PM schicken.
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Bonänsa
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Anmeldungsdatum: 27.06.2004
Beiträge: 60
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do Apr 03, 2008 10:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen:

Armin Guenther hat folgendes geschrieben:
kann mir jemand kurz sagen, ob man bei LH den Kredit vor Steuer oder nach Steuer zurückzahlt, sprich wie das ganze vom Gehalt abgezogen wird?!


Der Anteil der Darlehensrückzahlung wird vom Netto abgezogen, lediglich die Zinsen lassen sich absetzen.

Allerdings:
Die Ausbildungskosten (41.000€ Darlehen + das was in den beiden Jahren an der Flugschule an Kosten anfiel: Umzug, Heimfahrten, Arbeitsmittel,...) kann man versuchen abzusetzen.
Hat man Glück und das richtige Finanzamt oder bereits eine abgeschlossene Ausbildung, kann der volle Betrag (~60-70.000€) als Verlustvortrag angesetzt werden.
Sollte man vor der LFT frisch vom Abi gekommen und beim falschen FA gemeldet sein, dann wird ein ominöser Paragraph aus dem Hut gezaubert, der diesen Verlustvortrag seit 2004 (?) auf 4000€/Jahr begrenzt.
Ich habe mir sagen lassen, dass aktuell Klagen dagegen laufen; d.h. dass alle dieses Thema betreffenden Steuererklärungen ruhen bis eine gerichtliche Entscheidung gefällt ist.

Ein Verlustvortrag wird folgendermaßen verrechnet:
Hat man einen Verlustvortrag von 70.000€ und das aktuelle Jahr 60.000€ verdient, bleibt ein Verlustvortrag von 10.000€ fürs nächste Jahr übrig. Als Steuerrückzahlung erhält man schließlich alles, was im aktuellen Jahr an Lohnsteuer angefallen ist (von mir aus 20.000€ bei 33% Lohnsteuer).
Im folgenden Jahr wird dementsprechend nur die Lohnsteuer der ersten 10.000€ des Jahres zurückgezahlt werden, also 3333€ bei gleichbleibendem Lohnsteuersatz.
Am Ende sind von den 70.000€ Verlustvortrag dann also, abhängig vom Lohnsteuersatz, etwa 23.300€ als "echter" Geldbetrag wieder zurückgeflossen.

Ein Goodie noch zuletzt: Je HÖHER der Lohnsteuersatz, desto mehr erhält man bei einem Verlustvortrag zurück - und das 1. FO-Gehalt wird bereits maximal versteuert.

Gruß,


die Bonni

Nachtrag: Hab die restlichen Beiträge jetzt auch noch mal vernünftig gelesen; schließe mich Noco und jonas an... Rolling Eyes
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