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Dokumente nach FQ?

 
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studder1
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Do März 13, 2008 12:10 pm    Titel: Dokumente nach FQ? Antworten mit Zitat

Hallo ich bin leider vor einiger Zeit durch die FQ gefallen. Nach dem Interview.

Danach ließ man mich in der Schocksituation einige Unterlagen unterschreiben. Ich weiß heute nicht mal mehr, was das eigentlich war.

Vermutlich irgendwas in der Richtung: ich war hier, gesund, bin durchgefallen und das DLR darf diese Daten auf ewig erheben. Habt ihr das auch gemacht?

Kann mir da jemand helfen?
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Do März 13, 2008 12:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ööhm.. ich habe da nichts unterschreiben müssen.
Lediglich ganz am Anfang, dass das DLR Deine Daten behalten und auswerten darf, aber auch nicht weitergeben... oder höchstens anonymisiert..., so genau weiß ich das jetzt aber auch nicht mehr. Aber es war eigentlich nichts "schlimmes"... Wink
_________________
„To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti
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buler2007
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Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: Do März 13, 2008 5:24 pm    Titel: Erklärung zur Datenfreigabe Antworten mit Zitat

Ich hab was unterschrieben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das auch für Durchfaller vorgesehen ist.

Ich denke mal, die LH wird nichts dagegen haben, wenn ich das hier veröffentliche:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

im Laufe Ihrer Schulung/Einarbeitungszeit in einer Flugschule/einem Flugbetrieb des Lufthansa-Konzerns werden eine Reihe von Beurteilungsdaten anfallen. Diese Diese Daten dienen einerseits zur Dokumentation Ihres fliegerischen Werdegangs, andererseits stellen sie ein unverzichtbares Feedback für die Kontrolle der Eingangsdiagnostik dar. Wir möchten Sie deswegen bitten, uns Ihre Zustimmung zur Weiterleitung der fliegerischen Beurteilung an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Hamburg zu geben. Das DLR entwickelt und betreut seit über 30 Jahren Testverfahren zur Auswahl von Cockpitbesatzungen in der Zivilluftfahrt.

Eklräung zur Datenfreigabe

Ich..... (Name), geb. am ... erkläre mich damit einverstanden, dass meine fliegerischen Beurteilungsdaten während der Schulung/Einarbeitungszeit in einer Flugschule/einem Flugbetrieb des Lufthansa-Konzerns dem DLR in Hamburg übermittelt werden. Diese Daten sollen dort ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden, die der Kontrolle und Weiterentwiklung der Auswahlverfahren dienen. Alle durchzuführenden Analysen haben nicht-namentlich zu erfolgen.

Das DLR ist gehalten, sämtliche ihm vorliegenden Daten über mich streng vertraulich, den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend zu behandeln. Mir wird ferner zugesichert, dass eine Weitergabe personenbezogener Informationen über das DLR an Dritte nicht stattfindet.
"

das war der text
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A320
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studder1
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 12:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten.

Mein Ziel war es, mich bei Austrian zu bewerben und den DLR Test zu [size=18]verschweigen[/size]. (Ich denke das Recht zu Lügen hat man bei diesem Kartellverhalten auch).Das DLR wird dann natürlich in die Liste schauen und feststellen "der war schonmal da" und das weitergeben an Austrian. Man muss bei Austrian Bewerbung vorab auch das DLR ermächtigen ihre Daten an Austrian weiterzugeben.

Wenn man aber zuvor jedoch das DLR verpflichtet alle Daten zu löschen und dies auch noch durch Rechtsverdreher/ Datenschutzbeauftragten abklären lässt, könnte die Nr. klappen.

Höchstwahrscheinlich landet man aber in der extra Liste der renitenten Bewerber
Laughing
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FlyR
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 12:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hm. Und dann? Wette meinen Besen, dass das DLR auf jeden Fall der AUA irgendwas geben wird, wenn du es versuchen solltest:
Ergebnis: AUA lädt dich gar nicht erst ein, weil du ein Lügner bist (und weil du schonmal beim DLR warst). Dann kannst du zum Anwalt gehen und das DLR in Grund und Boden klagen, weil sie deine Daten nicht gelöscht haben. Das war dann ein technischer Fehler oder so, du hast ne Menge Stress anner Backe und bist dem Beruf Pilot weiter entfernt denn je.
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studder1
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Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 1:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Ausgang ist wahrscheinlich.

Aber es erweitert eigentlich nur die Chancen, wenn auch gering. Ich gkaube auch, dass es dem DLR Schnuppe ist, ob sich jemand aus der Datenbank streichen lässt oder nicht. Zu dem Zeitpunkt rechnet ja niemand mit einer späteren Bewerbung beim einem Auftraggeber. Da ist man eine Nr. unter 10tausenden.

Naja, ich werds posten, falls es klappt.

Danke für die Replies Wink
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doppelrahmstufe
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Anmeldungsdatum: 30.06.2007
Beiträge: 152
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 8:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

also ich meine mal gehört zu haben, dass erst Aua und dann LH funktionieren würde (ganz legal sogar)....nicht aber umgekehrt.....ruf doch einfach mal an!! Verschweigen würde ich das allerdings auch nicht. Stell Dir mal vor, du bist mit der Ausbildung ferig, ev schon einige Jahre im Dienst, und dann kommen die durch irgendeinen Zufall drauf.....

Wenn du die BU und FQ aber unbedingt nochmal machen willst, dann bewirb dich doch bei Tuifly....lg
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 7:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tuifly nimmt z.Zt. niemanden mehr...

Wieso ist das "illegal". Es ist ist sogar sehr gesetzlich um die Löschung seiner Daten zu bitten, oder zu verlangen, dass Daten nicht mehr weitergeleitet werden dürfen. Du kannst sogar eine Offenbarung derjenigen verlangen an die Daten weitergeleitet wurden um diese dann zu bitten Deine Daten ebenfalls zu löschen. (vgl. TDDSG, BDSG). Ähnlich ist das österreichische Datenschutzgesetz gestrickt.. habs allerdings nurmal kurz überflogen. aber da der DLR eine deutsche Institution ist gilt ohnehin deutsches Recht.

Zudem hat man das Recht bestimmte Sachen bei einer Bewerbung zu verschweigen und dazu gehört es auch zu offenbaren bei wem man sich sonst noch alles (vorher) beworben hat.

Es kann hier aber sein, dass der DLR Deine Daten bei erheblichem (Lösch)Aufwand nicht löschen, aber "stillegen" muss. Das heißt sie dürfen zwar die Daten noch speichern, aber nicht mehr einsehen, geschweige denn weiterleiten, oder auswerten..

Eigentlich ist das was die Lufthansa in Kombination mit Austrian und dem DLR macht eher nicht ganz koscher.
Schon gar nicht, wenn man um die Löschung/Sperrung der Daten beim DLR gebeten hat.

Rein rechtlich ist so eine Bewerbung durchaus legitim und sie dürfen Dir, auch wenn sie es im Nachhinein erfahren sollten, keinen Strick daraus drehen. Vor allem ist es ja dann mehr oder weniger egal.... und eh zu spät Wink
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Di Apr 01, 2008 7:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So habe mich mal noch etwas informiert... nat. alles ohne Gewähr..


Austrian schreibt:

Zitat:
Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige Angaben zum Ausschluss vom Verfahren und Einforderung der
Selektionskosten führen können.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ermächtige ich Austrian Airlines zur
Einsichtnahme in meine Bewerbungs- und Qualifikationsakte des unter Pkt.2) und Pkt.3) genannten
Unternehmens oder dessen Beauftragten.



Ok.. DLR um Löschung bitten und dann bewerben... denn auch in Österreich hat man ein Recht auf Lüge:

Zitat:
Unzulässig ist eine Frage des Arbeitgebers dann, sofern sie nichts mit der künftigen Tätigkeit zu tun hat.


Und die Frage ob man schonmal einen DLR-Test gemacht hat sollte auch dazu gehören, denn das Durchlaufen von genau diesem, dem "Lufthansa Assesssment-Auswahlverfahren" (BU, FQ) gehört nicht zu meinen künftigen Tätigkeiten die ich bei Austrian während der Ausbildung, bzw. danach (nur ein einziges mal noch) machen werde... und haben zudem nichts damit zu tun. Was damit zu tun hat ist einzig und alleine der Austrian-DLR-Test, insofern man diesen besteht und danach im Anschluss an die Ausbildung auf Grund dessen einen Arbeitsplatz erhält... Wink


Hmm.. rein theoretisch müsste auch eine doppelte Bewerbung bei der Lufthansa möglich sein denn:
Das Bundesverwaltungsgericht:

Zitat:
Im Sinne der Chancengleichheit während eines späteren Bewerbungsverfahrens darf grundsätzlich niemand aufgrund seiner "Altlasten" beurteilt und schlimmstenfalls erneut abgelehnt werden.



Zitat:
Im Rahmen ordnungsgemäßer Erhebungen gilt grundsätzlich, dass jede Verwendung des erhaltenen Datenmaterials außerhalb des Bewerbungsverfahrens unzulässig ist.


und

Zitat:
Wenn die ausgeschriebene Position im Unternehmen neu besetzt ist oder eine Einstellung der betroffenen Person aus anderen Gründen endgültig nicht in Betracht kommt, ist der ursprüngliche Zweck der Speicherung weggefallen, und die Daten sind zu löschen, wenn es keine weitere gesetzliche Erlaubnis und keine Einwilligung des Betroffenen gibt.


Zitat:
Eine längerfristige Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen ist daher auch mit ausdrücklichem Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig.





Hm.. .. vielleicht sollte man es wirklich mal auf einen Versuch ankommen lassen!!!!! Smile
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